Wer darf eine Organisation und ein Projekt anlegen?

Mirjam Kinzel
15.03.2022

 

1. Gemeinnützige Organisationen


Ein Hilfsprojekt kann auf betterplace.org nur von inländischen Organisationen registriert werden, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Dies muss uns durch die Vorlage des jeweils aktuellen Freistellungsbescheids, der jeweils aktuellen Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid oder des jeweils aktuellen Bescheids nach § 60a AO belegt werden. 

Darüber hinaus können sich auf betterplace.org inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts und inländische öffentliche Dienststellen nach § 10 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 2. Alt. EStG registrieren.

Es geht darum, eher langfristig Gelder für ein konkretes Vorhaben zu sammeln, z. B. den Bau einer Schule in Kenia oder Schwimmunterricht für bedürftige Kinder in Berlin. Die Organisation ist dabei verantwortlich für die Durchführung des Projektes und muss auf Anforderung seitens betterplace.org Nachweise für die Verwendung der Spendengelder vorlegen können.

Wenn du als Nutzer*in eine Organisation und ein Projekt anlegst, musst du gegenüber der Organisation vertretungsberechtigt sein. Diese Berechtigung musst du uns auf Anfrage durch geeignete Nachweise belegen können. 

2. Ohne gemeinnützige Organisation


Dein Projekt hat keinen gemeinnützigen Träger mit Sitz in Deutschland? Lies hier nach, wie du trotzdem Spenden sammeln kannst:-> Wie kann ich auf betterplace Spenden sammeln?

Hier findest du noch weitere Informationen zu einer Registrierung auf betterplace.org:


-> Wie kann ich Spenden für unsere allgemeine Vereinsarbeit sammeln?

-> Was ist der Unterschied zwischen einer Spendenaktion und einem Hilfsprojekt?

-> Wann fallen Transaktionskosten an?

-> Wie lange habe ich Zeit, um mein Projekt voll zu finanzieren?

-> Wie bekommen Spender*innen eine Spendenbescheinigung?

-> Was sind Bedarfe und wie strukturiere ich sie?

-> Wie finde ich mein Projekt in der Suche?

-> Kann ich mein Projekt zu einem späteren Zeitpunkt noch bearbeiten?