Artikel 16 : Recht auf Eheschließung und Familiengründung

Anja Kalb
25.12.2008

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Papatya - Gänseblümchen

  1. „Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“
  2. „Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.“
  3. „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“

Papatya ist eine anonyme Kriseneinrichtung und bietet Zuflucht, Schutz und Hilfe für Mädchen und junge Frauen, die von ihrer Familie bedroht werden und von Zwangsheirat betroffen sind. Bei Papatya finden diese Mädchen eine sichere und anonyme Unterkunft und werden von Sozialpädagogen und Psychologen rund um die Uhr betreut. Unterstützen Sie Papatya mit Ihrer Spende und treten Sie damit für das Recht vieler Mädchen ein, ihre Ehe frei und selbstbestimmt zu schließen!