Artikel 20 : Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Anja Kalb
29.12.2008

artikel-20

  1. „Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.“
  2. „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

In vielen Ländern werden Menschen für den Krieg zwangsrekrutiert. Verweigerer werden diskriminiert und verfolgt. Der seit 1993 bestehende Verein Connection tritt auf internationaler Ebene für ein umfassendes Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein. Denn niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Mit Ihrer Unterstützung von Connection e.V. treten Sie ein für das Recht auf Vereinigungsfreiheit!