Artikel 22 : Recht auf soziale Sicherheit

Anja Kalb
31.12.2008

Genug zum Leben?

„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“

Das Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos Jedem zusteht. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. So bietet es soziale Sicherheit und gewährleistet das Recht auf wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe einer Gemeinschaft. Unterstützen Sie das Netzwerk Grundeinkommen und sorgen Sie für mehr soziale Sicherheit!