Artikel 26 : Recht auf Bildung und Unterricht

Anja Kalb
04.01.2009

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Grundschüler in Mali

  1. „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.“
  2. „Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.“
  3. „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“

Bildung ist der Schlüssel, um den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen. Stipendien ermöglichen es auch benachteiligten Kindern in Mali Lesen und Schreiben zu lernen, und viele andere Dinge zu erfahren, die ihnen später bei der Jobsuche von großem Nutzen sein werden. Helfen Sie beim Aufbau einer Grundschule und ermöglichen Sie Kindern in Mali eine angemessene, nachhaltige Schulbildung!