Artikel 3 : Recht auf Freiheit und Sicherheit

Anja Kalb
12.12.2008

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Spielcenter in Flüchtlingslagern in Palästina

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Für Kinder in palästinensischen Flüchtlingslagern ist dieses Menschenrecht ständig bedroht. Um ihnen dennoch Spaß, Freude und ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, werden sie in Kindercentern psychologisch betreut. Mit Ihrer Spende können sie den Kindern Spielsachen und Instrumente schenken und deren weitere Unterstützung durch psychologisch geschulte Erzieher sichern.