Artikel 4 : Verbot der Sklaverei

Anja Kalb
13.12.2008

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„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.“

Einen Menschen als Eigentum zu betrachten, diesen zu verkaufen, seine Freiheit einzuschränken, eine faktische Rechtlosigkeit herzustellen oder Zwang auszuüben sind die Kernelemente von Menschenhandel. Menschenhandel ist die moderne Form der Sklaverei und Leibeigenschaft. Der Verein Ban Ying setzt den Schwerpunkt seiner Arbeit in die Bekämpfung des Menschenhandels, unterstützt und berät betroffene Frauen und bietet ihnen außerdem eine Zufluchtswohnung bei akuten Notfällen. Mit Ihrer Spende können Sie diesen Kampf gegen Menschenhandel unterstützen!