Artikel 5 : Verbot von Folter

Anja Kalb
14.12.2008

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Ein Kunstraum für Folteropfer

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

Opfer von weltweiter Folter, Krieg und organisierter Gewalt können in Deutschland Sicherheit und Schutz vor weiterer Verfolgung finden. Um auch die Folgen erlittener Traumata zu überwinden kann Bildhauerei helfen, indem den seelischen oder unaussprechlichen Leiden eine neue, kreative Ausdrucksform gegeben wird. Helfen Sie durch Ihre Spende einen Kunstraum für Opfer von Folter aufzubauen!