AGB für nicht steuerbegünstigte Organisationen und Projekte
1. Regelungsbereich
Das Anlegen von Organisationen und Projekten auf der Plattform betterplace.org, die nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts als steuerbegünstigt anerkannt sind, wurde zum 12.09.2016 eingestellt. Auch das Einwerben von Spenden wurde im nicht steuerbegünstigten Bereich zum 1.11.2016 eingestellt.
Bereits auf der Plattform eingestellte Organisationen und Projekte werden aus Transparenzgründen nach Maßgabe dieser AGB weiterhin auf der Plattform betterplace.org angezeigt.
Einzelne Nutzungsmöglichkeiten bleiben gemäß dieser AGB im nicht steuerbegünstigten Bereich für bereits auf der Plattform eingestellte Organisationen und Projekte erhalten. In keinem Fall aber das Einwerben von Spendengeldern und das Anlegen von neuen Organisationen und Projekten.
Die Plattform betterplace.org wird von der gut.org gemeinnützigen AG (gut.org gAG, Schlesische Straße 26, D-10997 Berlin) betrieben.
Soweit im Folgenden einheitlich die Bezeichnung betterplace.org verwendet wird, besteht das Rechtsverhältnis zur gut.org gAG als Betreiberin der Plattform.
Der Begriff „Spende” ist unabhängig vom steuerlichen Status der Projekte und deren Trägerorganisationen zu verstehen.
2. Rolle von betterplace.org
betterplace.org informiert lediglich über bereits auf der Plattform eingestellte nicht steuerbegünstigte Projekte, Organisationen und Spendenaktionen auf der Plattform und schließt diese nach Maßgabe dieser AGB ab.
3. Änderungen an der Projektbeschreibung und Projektneuigkeiten von bereits auf der Plattform eingestellten Projekten
3.1. Änderungen an der Projektbeschreibung – Die Möglichkeit, Änderungen an der Projektbeschreibung vorzunehmen, bleibt dem Projektverantwortlichen auch nach der Einstellung der Möglichkeit, Zuwendungen über betterplace.org einzuwerben, erhalten. Änderungen an der Projektbeschreibung sind deutlich zu kennzeichnen und sollen zusammen mit den Projektneuigkeiten dem Nutzer einen realistischen Einblick in den Stand der Projektrealisierung ermöglichen.
3.2. Projektneuigkeiten – Der Projektverantwortliche stellt sicher, dass regelmäßige und zeitnahe Projektneuigkeiten auf betterplace.org wahrheitsgemäß über den Verlauf und die Erfüllung des eingestellten Projekts sowie die Verwendung der Mittel verlässlich Auskunft geben. Projektneuigkeiten sollen insbesondere Angaben zu allen Transaktionen, Anschaffungen/Ausgaben, etwaigen Verzögerungen oder Abweichungen von der Projektplanung enthalten. Projektneuigkeiten sind in Form von Blogposts mit Fotos, verlinkten Dokumenten und/oder Videos auf der Projektseite zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit, Projektneuigkeiten auf der Plattform betterplace.org zu erstellen, bleibt dem Projektverantwortlichen auch nach der Einstellung der Möglichkeit, Zuwendungen über betterplace.org einzuwerben und deren Auszahlung anzufordern, erhalten, um die Nutzer auf alternative Spendenmöglichkeiten hinzuweisen oder um auch weiterhin wahrheitsgemäß über den Verlauf und die Erfüllung des Projekts zu informieren.
4. Verantwortlichkeit von bereits auf der Plattform eingestellten Organisationen
4.1. Verantwortlicher – Der Verantwortliche einer auf der Plattform bereits eingestellten Organisation bleibt bis zur anderweitigen Mitteilung berechtigt, alle den Auftritt der Organisation auf betterplace.org betreffenden Fragen verbindlich zu klären und die erforderlichen Erklärungen gegenüber betterplace.org abzugeben bzw. in Empfang zu nehmen.
4.2. Nachweis der Mittelverwendung – Für jede auf der Plattform bereits eingestellte Organisation bzw. bei einem bereits eingestellten Individualprojekt für jeden Projektverantwortlichen ist die Organisation bzw. der Projektverantwortliche verpflichtet, die gemeinnützige Verwendung der bis zum 01.11.2016 eingeworbenen und bis zum 15.12.2016 zur Auszahlung angeforderten Zuwendungen im Sinne der deutschen Abgabenordnung (AO) gegenüber betterplace.org nachzuweisen.
Die Organisation bzw. der Projektverantwortliche hat auf Aufforderung von betterplace.org dieser zeitnah Unterlagen vorzulegen, die betterplace.org eine Nachweisführung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung ermöglichen.
5. Projektverantwortlicher bei auf der Plattform bereits eingestellten Projekten
5.1. Projektverantwortlicher – Der Projektverantwortliche von auf der Plattform bereits eingestellten Projekten garantiert und stellt sicher, dass die Angaben über das bereits eingestellte Projekt und die Beteiligten zutreffend sind und trägt die Verantwortung für die Projektneuigkeiten. Im Falle eines Wechsels des Projektverantwortlichen ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Projektverantwortliche bleibt solange auf der Plattform sichtbar, bis ein neuer Projektverantwortlicher benannt und registriert ist. Bis zur Benennung/Registrierung eines neuen Projektverantwortlichen trägt der Verantwortliche für die Organisation (4.1.) zugleich die Projektverantwortung.
5.2. Individualprojekte – Bei bereits auf der Plattform eingestellten Projekten, die keine Verbindung zu einer Organisation haben („Individualprojekte“), ist der registrierte Nutzer zugleich Projektträger und Projektverantwortlicher.
6. Auftritt auf der Plattform
Die bereits auf der Plattform existierenden Organisationsprofile und Projektseiten bleiben erhalten. Für Inhalte, die eine Organisation bzw. ein Projektverantwortlicher auf betterplace.org einstellt, gelten Ziffer 3 und 4 der AGB für Nutzer und Spender (steuerlich absetzbar) entsprechend. Insbesondere ist betterplace.org berechtigt, den Bedingungen widersprechende Inhalte zu entfernen und die Organisation bzw. der Projektverantwortliche ist insbesondere verpflichtet, vor dem Einstellen von Inhalten sicherzustellen, dass ihr zurechenbares Verhalten oder ihr zurechenbare Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen können (z. B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz- oder Jugendschutzrecht); sie verpflichtet sich insbesondere auch, vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen, einzuholen, auch soweit es sich um ihre eigenen Verantwortlichen oder Repräsentanten handelt; die Organisation stellt betterplace.org von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei. Unzulässig sind alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes oder der Hinweis auf etwaige Kooperationen mit Unternehmen oder sonstige Werbung für Unternehmen.
7. Verwendung von Zuwendungen
Bis zum 15.12.2016 zur Auszahlung angeforderte Zuwendungen dürfen nur gemäß dem in der Projektbeschreibung angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Unwesentliche Abweichungen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität oder Quantität zu beschaffender Gegenstände oder geringe Preisdifferenzen sind zulässig, sofern diese unverzüglich und transparent in den Projektneuigkeiten aufgeführt sind. Als unwesentliche Abweichung gilt regelmäßig eine Differenz von weniger als zehn Prozent. Auszahlungen sind nur über konkrete Bedarfe möglich. Zuwendungen direkt an das Projekt oder die Trägerorganisation müssen vor Auszahlung zunächst vom Projektverantwortlichen einem konkreten Bedarf zugeordnet werden.
8. Abbruch eines Projekts*
8.1. Abbruch eines Geldspendenprojekts durch den Projektverantwortlichen – Ist das Erreichen des Projektziels wie in der Projektbeschreibung angegeben nicht mehr möglich, oder besteht hierfür die ernsthafte Gefahr, so hat der Verantwortliche das Projekt bis zum 15.12.2016 abzubrechen und dies entsprechend auf der Plattform zu kommunizieren. Alle bisher eingeworbenen, aber noch nicht ausgezahlten Zuwendungen über 20,00 Euro werden an die Unterstützer zurückgezahlt, sofern diese mit angemessenem Aufwand ermittelbar sind. Alle Zuwendungen unter 20,00 Euro fallen an betterplace.org, die diese für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt.
Wurden bis zum Zeitpunkt des Projektabbruchs keine Zuwendungen eingeworben, kann der Projektverantwortliche das Projekt löschen.
8.2 Abbruch eines Geldspendenprojekts durch betterplace.org – betterplace.org ist berechtigt, ein Projekt abzubrechen wegen schwerer Verstöße gegen diese Bedingungen.
In diesem Fall werden alle bereits eingeworbenen, aber noch nicht ausgezahlten Zuwendungen über 20,00 Euro an die Unterstützer zurückgezahlt, sofern diese mit angemessenem Aufwand ermittelbar sind. Alle Zuwendungen unter 20,00 Euro fallen an betterplace.org, die diese für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt.
8.3. In folgenden Fällen hat betterplace.org einen Anspruch auf Zahlung gegen den Projektverantwortlichen bzw. gesamtschuldnerisch gegen den Projektverantwortlichen und etwaige Empfänger von Zuwendungen in Höhe des bereits ausgezahlten Betrags:
- Projektabbruch durch den Projektverantwortlichen oder durch betterplace.org.
- Schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen im Sinne der Ziffer 8.4.
- Unterstützer hat den gespendeten Betrag von seiner Bank zurückverlangt und zurückerhalten.
Die Zahlung hat ohne Abzug von Kosten auf dasselbe Konto zugunsten desselben Kontoinhabers zu erfolgen, von dem die Auszahlung erfolgt ist.
8.4. Als schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen gelten insbesondere:
- Falsche Angaben zu beteiligten Personen oder wesentlichen Eigenschaften des Projekts.
- Schwere oder fortgesetzte Verletzung der Pflicht, durch Projektneuigkeiten Auskunft zu geben.
- Verwendung von Zuwendungen für andere Zwecke.
8.5. Weitere straf- oder zivilgerichtliche Folgen bleiben hiervon unberührt.
9. Transparenz, Kündigung, Sperrung von Funktionalitäten*
9.1. betterplace.org ist berechtigt, die Organisation bzw. den Projektverantwortlichen hinsichtlich der für sie noch bestehenden Funktionalitäten von betterplace.org zu sperren bzw. diesen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Für die Sperrung von Inhalten auf betterplace.org durch betterplace.org gilt Ziffer 6 der AGB für Nutzer und Spender (steuerlich absetzbar) entsprechend bezüglich der Projektbeschreibungen oder -neuigkeiten.
9.2. Alle Projekte und Organisationen sowie von jenen eingestellte Inhalte bleiben auch nach der Kündigung/Sperrung aus Transparenzgründen auf der Plattform sichtbar, damit die bisherigen Projekte und die Verwendung von Zuwendungsgeldern nachverfolgt werden können.
10. Änderungen von Bedingungen
Diese AGB sind vom November 2016 und aktuell gültig.
Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit uneingeschränkt zu ändern, insbesondere um sie an gesetzliche oder technische Änderungen anzupassen. Die Aktualisierungen werden jeweils 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf unserer Webseite bekannt gegeben. Registrierte Nutzer werden zum gleichen Zeitpunkt per E-Mail über anstehende Änderungen in Kenntnis gesetzt. Wir bitten Dich daher, die jeweils aktuelle Version auf unserer Webseite regelmäßig zu beachten.
Für Anregungen und Fragen zu den AGB von betterplace.org kannst Du Dich jederzeit an unser Support-Team wenden:
gut.org gemeinnützige AG
– Projekte & Organisationen –
Schlesische Straße 26
D-10997 Berlin
support@betterplace.org