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Deutschlands größte Spendenplattform

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

wird verwaltet von M. Link

Über uns

Der Verein trägt den Namen „FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e. V.“.
Er wurde am 12.10.1991 gegründet. Er hat seinen Sitz in Kiel und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Gerichtsstand ist Kiel.
Der Verein versteht sich als landesweite parteiunabhängige und demokratische Vertretung derjenigen, die sich für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein einsetzen.
Zweck des Flüchtlingsrates ist es, die Situation der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein durch Beratung und Information sowie eine auf Gleichbehandlung aller Geflüchteten abstellende Lobbyarbeit zu verbessern, für die Achtung ihrer menschlichen Würde, ihr Bleiberecht und eine nachhaltige Integration öffentlich einzutreten und zu einem besseren gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen. Mehr Informationen online: https://www.frsh.de

Letzte Projektneuigkeit

Wir haben 665,99 € Spendengelder erhalten

  M. Link 

Die Spenden kommen überwiegend der Rechtsberatung für Geflüchtete des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein zu Gute. Die restriktive Gesetzgebung erhöht den Bedarf an rechtlicher Beratung Geflüchteter, der absehbar im kommenden Jahr noch weiter zunehmen wird. Das regelmäßig negative Auslegen von Ermessenspielräumen, Ansprüche an eine zweifelsfreie Identitätsklärung, extrem lange Wartezeiten und Überlastungen in Zuwanderungsbehörden und Botschaften führt nicht nur zu Frust und langem Warten, sondern kann im schlimmsten Fall den Verlust des Arbeitsplatzes oder den Verfall eines Ausbildungsplätzen bedeuten, wenn bspw. eine Arbeitserlaubnis nicht pünktlich verlängert wird. Neben diesen Themen, die das schleswig-holsteinische Verwaltungshandeln betreffen werden die sukzessive Einführung der GEAS Reform und die geplante Abschiebungsoffensive werden den Bedarf rechtlicher Beratung im kommenden Jahr zusätzlich erhöhen. Auch die Einführung der Bezahlkarte sowie die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht zuletzt für Dublin-Ausreisepflichtige werden zu Notsituationen führen und rechtlichen Beistand notwendig machen. 

Die Zahl der Schutzsuchenden in Schleswig-Holsteinbleibt  auf hohem Niveau. Bis November 2024 haben dieses Jahr 6.351 Personen in Schleswig-Holstein um Asyl angesucht. 50,83% waren männliche Erwachsene, der Anteil von Frauen (19,27%) und Kindern (29,82%) stieg im Vergleich zum Vorjahr; hinzu kamen 0,06%, die sich als divers bezeichnen. Die zugangsstärksten Staaten sind weiterhin Syrien (34,1%), Afghanistan (19,4%), Türkei (9,5%), Irak (6,6%), Iran (4,7%), Armenien (4,5%), Jemen (4%), Russ. Föderation (3,4%). Laut Ausländerzentralregister waren am 24.11.2024 41.686 Vertriebene aus der Ukraine erfasst. Die durchschnittliche Belegung der Landesunterkünfte lag im November bei 4.580 Personen. Es gab 2024 insgesamt 1.222 Aufenthaltsbeendigungen, 689 davon waren „freiwillige Ausreisen“, 320 Personen wurden in Herkunftsländer oder Drittländer abgeschoben; 212 als Dublin-Fälle rücküberstellt. Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 16% erhöht. (Quelle: Zuwanderungsbericht November 2024)

Die Rechtsberatung des Flüchtlingsrates wird nach wie vor intensiv zu aufenthaltsrechtlichen Fragen angefragt. Dabei spielen Länder wie Irak, Afghanistan, Somalia und Syrien eine große Rolle. Auffällig sind derzeit außerdem Themen, die das Verwaltungshandeln betreffen. Die extrem langen Wartezeiten und schlechte Erreichbarkeit der Zuwanderungsbehörden sowie die fehlende Verfügbarkeit von Terminen belasten viele Geflüchtete. Sie sind dadurch äußerst langen Wartezeiten ausgesetzt, oft in Unsicherheit über ihren Aufenthaltsstatus, was zu hohen psychischen Belastungen führen kann.  

In manchen Fällen laufen Arbeitserlaubnisse aus und werden nicht schnell genug erneuert, was ohne eigenes Verschulden zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann. Ebenso ergeht es immer wieder den Geflüchteten, die eine Ausbildung beginnen wollen. Oft droht die Ausbildung kurz vor Beginn zu scheitern, weil die entsprechende Genehmigung durch die Zuwanderungsbehörde, trotz rechtzeitiger Beantragung, noch nicht erteilt wurde. 

Auch die absurd hohen Ansprüche bei der Identitätsklärung führen zu einem hohen Beratungsbedarf, da trotz vorliegender Pässe die Identität oft in Zweifel gezogen wird und ergänzende Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, und Führerscheine angefordert werden. Dokumente, die die wenigsten Menschen bei einer Flucht mitnehmen und deren Beschaffung in Kriegszuständen oder unter repressiven Regimen nur mit großer Anstrengung, Hilfe durch Angehörigen vor Ort und hohen Kosten und weiterer Wartezeit verbunden sind. 

Die restriktive Gesetzgebung und die rauer werdende Debatte erhöhen den Bedarf an rechtlicher Beratung für Geflüchtete, der absehbar im kommenden Jahr noch weiter zunehmen wird. Die sukzessive Einführung der GEAS Reform und die geplante Abschiebungsoffensive werden diese Bedarfe zusätzlich erhöhen. Auch die Einführung der Bezahlkarte sowie die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, nicht zuletzt für Dublin-Ausreisepflichtige werden zu Notsituationen führen und rechtlichen Beistand notwendig machen. 

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