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Integration statt Diskriminierung - Gegen den bayerischen Kreuzerlass

    Bund für Geistesfreiheit München
    Ein Projekt von Bund für Geistesfreiheit München in München, Deutschland
    Damit sich in Bayern alle zuhause fühlen: Integration statt Diskriminierung - Bis zum Bundesverfassungsgericht gegen den bayerischen Kreuzerlass

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    Über das Projekt

    Michael P. Geyer von Bund für Geistesfreiheit München ist für dieses Projekt verantwortlich
    Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München wehrt sich zusammen mit dem bfg Bayern gegen den bayerischen Kreuzerlass: Statt den von der bayerischen Regierung vorgeschriebenen Kreuzen soll in allen staatlichen Dienststellen in Bayern Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes angebracht werden: "Die Würde des Menschen ist unantastbar [...]"

    Aus Sicht des bfg Münchens verstößt das Anbringen eines Kreuzes an Orten, an denen Bürgerinnen und Bürger mit staatlichen Stellen in Kontakt kommen, gegen das weltanschauliche Neutralitätsgebot des Staates. Menschen mit nicht-christlichen, religiösen, atheistischen oder agnostischen Weltanschauungen werden benachteiligt. Selbst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat, obwohl er die Klage verworfen hat, in seinem Urteil bestätigt, dass diese Kreuze eine "sachlich nicht begründete Bevorzugung des christlichen Symbols" darstellen.

    Es geht um grundlegende Werte: Will Bayern allen Menschen, ungeachtet ihrer Religionen, Weltanschauungen und Kulturen ein Zeichen der Integration senden - oder will Bayern Menschen, die sich nicht mit dem konservativen Bild vom christlichen Bayern identifizieren, ausgrenzen?  Michael Brenner, LMU München, sagt dazu  "Alle anderen, egal ob sie unter dem Kreuz gelitten haben oder nicht, können sich von diesem Symbol nicht miteingeschlossen fühlen. [...] Es macht sie zu Außenseitern. Vielleicht gehören sie ja auch ein bisschen dazu, aber eben nicht ganz."  Zitat entnommen aus "Ein Kreuz" (Bundeszentrale für politische Bildung). Der Theologe Graf schreibt hier über die Bedeutung des Kreuzerlasses. Der Vorschlag, Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes an den Wänden anzubringen, wurde zuerst von Heribert Prantl geäußert.

    Der bfg hat in verschiedenen Instanzen gegen den Kreuzerlass geklagt; alle Klagen wurden abgewiesen, zuletzt am 19.12.2023 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dagegen wehrt sich der bfg - bis zum Bundesverfassungsgericht. Wie man sich erfolgreich wehren kann, hat der bfg München in seiner Klage gegen das "Tanzverbot", bis hin zum Bundesverfassungsgericht, gezeigt.

    Zur Finanzierung der Klage bittet der bfg München um Spenden. Es sollen Rechtsanwalts- und Prozesskosten finanziert werden, um im Laufe des Jahres 2024 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und ein Urteil gegen den Kreuzerlass zu erwirken.

    [Bild: J. Tilly, gbs]

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