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Klage gegen Berliner Wasserverträge

    Berliner Wassertisch
    Ein Projekt von Berliner Wassertisch in Berlin, Deutschland
    Zur Finanzierung der für den Berliner Wassertisch erfolgten juristischen Vorklärung. Die Organklage richtet sich gegen Gewinngarantie und Verletzung des Abgeordneten-Budgetrechts durch die Verträge zu Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.

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    6.806 €gesammelt
    100 %finanziert
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    Über das Projekt

    W. Rebel von Berliner Wassertisch ist für dieses Projekt verantwortlich
    Die Organklage:
    Der Berliner Wassertisch hat im Dezember 2012 ein Gutachten zur Vorklärung für eine Klage gegen die Wasserverträge in Auftrag gegeben. Dadurch sind der Bürgerinitiative hohe Rechtsanwaltskosten entstanden, für die hier gesammelt werden soll. Aufgrund dieser Vorklärung entschloss sich die Piratenfraktion, vertreten durch RA Prof. Dr. Christian Kirchberg, eine Organklage gegen die Verletzung des Budgetrechts beim Berliner Verfassungsgericht einzureichen.

    Zur Vorgeschichte:
    1999 wurden von der Großen Koalition 49,9% der Berliner Wasserbetriebe an die Konzerne RWE und Veolia verkauft. Die geheimen Wasserverträge enthielten eine verfassungswidrige Gewinngarantie zugunsten der Konzerne. Diese ist laut Bundeskartellamt u.a. für einen Preismissbrauch von 20 - 30% bei den Trinkwasserpreisen verantwortlich. Mit dem Volksentscheid UNSER WASSER am 13. Februar 2011 konnten 98,2 % der abstimmenden Berliner Bürger_innen die formale Offenlegung der Wasser-Teilprivatisierungsverträge erzwingen. Ziel des Volksbegehrens war es u.a., nach der Offenlegung der Geheimverträge diese gerichtlich anzufechten. Als erstes sollten daher die Verträge „einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ (Offenlegungsgesetz) unterzogen werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel versagten.
    Nach dem Scheitern des Sonderausschusses hat sich der Berliner Wassertisch dazu entschlossen, auf eigene Kosten juristische Expertise einzuholen. Wir konnten den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Christian Kirchberg gewinnen, Möglichkeiten einer Organklage gegen die Wasserverträge auszuloten. Ergebnis der Prüfung war ein Klageweg gegen die Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses durch den Rückkauf der RWE-Anteile im Oktober 2012. Mit der Organklage wird nicht nur das Budgetrecht als wichtigstes Recht des Parlaments verteidigt, sondern auch die von vielen Juristen als verfassungswidrig eingestufte Gewinngarantie endlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen.
    Am 4. April wurde die Klagemöglichkeit gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler, dem VDGN (Verein Deutscher Grundstücksnutzer e.V.) und der GRÜNEN LIGA in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt, worauf sich die Fraktion der Piratenpartei zu einer Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht entschlossen hat.
    Diese Klage ist die logische Konsequenz aus dem gewonnenen Volksentscheid und ist im Sinne aller Berliner_innen, die sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung und gegen die Aushöhlung unserer Demokratie einsetzen.

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