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Jutta Ortlepp
Jutta Ortlepp schrieb am 12.03.2025

Der LNV hat am 28.03.2024 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Widerspruchsablehnung des Eisenbahn-Bundesamt eingereicht mit dem Ziel, die Gäubahn von Stuttgart-Vaihingen bis zum Hauptbahnhof Stuttgart hinaus zu erhalten, bis die neue Gäubahnführung fertiggestellt ist. Die Mittel sind für die Klageführung und weitere Kosten, die daraus entstehen.