Wir haben 417,37 € Spendengelder erhalten
Der LNV hat am 28.03.2024 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Widerspruchsablehnung des Eisenbahn-Bundesamt eingereicht mit dem Ziel, die Gäubahn von Stuttgart-Vaihingen bis zum Hauptbahnhof Stuttgart hinaus zu erhalten, bis die neue Gäubahnführung fertiggestellt ist. Die Mittel sind für die Klageführung und weitere Kosten, die daraus entstehen.