Seit 2020 liegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein von ihr selbst beauftragtes Artenschutz-Gutachten für den Jahn-Sportpark vor. Seit vier Jahren muss ihr daher die hohe Bedeutung sowohl der Gebäude als auch der angrenzenden Bestandsbäume und -büsche für europarechtlich geschützte Vogelarten und Fledermäuse bekannt sein. Erfasst wurden nämlich bis zu 25 Brutvogel- und neun von 16 der in Berlin vorkommenden Fledermausarten.
Im Zuge des geplanten Abrisses kommt es zum Verlust einer hohen Anzahl von Brutplätzen an den Stadiongebäuden. 4.100 qm artenschutzrelevante Grünflächen sollen versiegelt und für den Neubau ca. 50 Bäume gefällt werden. Dabei kommt es u.a. zur Zerstörung von Brutstätten einer großen, dort nistenden Haussperlingskolonie. Die für den Neubau (II. BA) und im Sportpark (III. BA) geplante Rodung von insgesamt 176 Bäumen sowie eines Großteils der Sträucher führt zu einer Zerstörung von Brut- und Nahrungshabitaten sowie Ruhestätten der im Sportpark lebenden Vögel und Fledermäuse. Derzeit fehlen über 300 Nisthöhlen, die laut Gutachten „bis spätestens 28.02. des vorherigen Jahres“ vorgezogen als Ausgleichs-Maßnahmen zu realisieren waren.
Der Naturschutzverband NaturFreunde Landesverband Berlin und die Bürgerinitiative Jahnsportparkt gehen daher rechtlich gegen den weiteren Abriss des Stadions vor, bis der Artenschutz im gesamten Planungsgebiet ausreichend berücksichtigt worden ist. Im ersten Schritt haben wir am 08.10.2024 eine einstweilige Verfügung beim Berliner Verwaltungsgericht gegen die erste Etappe des Stadionabrisses erwirkt. Es ist nicht auszuschließen, dass hierfür ein längeres Gerichtsverfahren notwendig sein wird. Zur Abdeckung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen und würden uns freuen, wenn Sie uns durch Spenden unterstützen würden.
Wir haben jahrelang versucht, an die Vernunft der Politiker zu appellieren und sie zu einem Umdenken zu bewegen. Die zuständigen Berliner Senatsverwaltungen halten dennoch – wider alle Vernunft und trotz finanzieller Engpässe – an diesem unzeitgemäßen Bauprojekt fest.
HINWEIS: Falls wir als Kläger*innen im Verfahren Recht bekommen und die Kosten für den Rechtsstreit erstattet werden, oder mehr Spenden eingehen, als benötigt, werden die nicht benötigten Spendengelder für andere Umweltschutzprojekte und damit einem anderen satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck der NaturFreunde Berlin e.V. eingesetzt.