Für diese Bedarfe habe ich eine (Teil-)Auszahlung veranlasst:
Von den Geldern werden bereits entstandene Anwaltskosten bezahlt. Unabhängig davon wartet die Familie immer noch darauf, dass ein Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht festgelegt wird.
Es wurden 125,00 € Spendengelder für folgende Bedarfe beantragt:
- Prozesskostenbeihilfe 5 Euro 23,00 €
- Prozesskostenbeihilfe 10 Euro 102,00 €