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Unterstützung für UFO-Klage gegen Bundestag vor Bundesverwaltungsgericht

    ?
    Ein Projekt von ? in Leipzig, Deutschland
    UFO-Klage, Ufos, Bundestag, Exopolitik, Verwaltungsgericht Berlin, Frank Reitemeyer, Robert Fleischer, Informationsfreiheit, Prof. Dr. Matthias Rossi, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, Informationsfreiheitsgesetz, Peter Schaar

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    3.000 €gesammelt
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    Über das Projekt

    F. Reitemeyer von ? ist für dieses Projekt verantwortlich
    Akteneinsicht: Seit über drei Jahren klage ich darauf nach dem IFG in die *unstreitig vorhandene UFO-Akte* des Deutschen Bundestages. Vor dem VG Berlin hatte ich am 01.12.2011 obsiegt, vor dem OVG Berlin aber der Bundestag. Nun geht es in die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

    In einem teuren Gutachten, das der Bundestag in Auftrag gab, wurde darauf gepocht, daß die Bundestagsabgeordneten einen Informationsvorsprung vor dem Bürger haben müssen:

    "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wie auch diejenigen anderer Parlamente können nicht nur, sondern sie dürfen und müssen zum Teil sogar einen Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern haben, und es ist ganz allein an ihnen, ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen". (S. 37)

    So steht es in dem "Rechtsgutachten" von Prof. Matthias Rossi vom 17.12.2012. Es gibt also auch in der Demokratie, in der alle Staatsgewalt von Volke ausgeht (Art. 20, Abs. 2 GG), wertvollere Menschen!

    Wenn der Bundestag sich selbst nicht an das von ihm beschlossene Gesetz halten muß (Akteneinsichtsrecht nach IFG - Informationsfreiheitsgesetz), dann wird auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz berührt, denn eine freie Meinung setzt voraus, daß der Bürger wahre Informationen erhält, was bei der deutschen UFO-Akte nachweislich nicht der Fall ist.

    In über 20 anderen Ländern wie Frankreich, England, Chile, Brasilien etc. können die Bürger die UFO-Akten ihrer Regierungen einsehen, warum in Deutschland nicht?

    Die erste Klage in Deutschland auf Akteneinsicht in die geheime deutsche UFO-Akte sollte nicht am Geld scheitern. Benötigt werden nach jetzigem Kenntnisstand ca. 3.000,- Euro zur Deckung der Anwalts- und Verfahrenskosten. Ein Erfolg ist juristisch möglich, sachlich nötig und moralisch zwingend.

    Sollte ich letztinstanzlich rechtskräftig obsiegen (ich sehe gute Chancen), hätte der Bundestag die vollen Verfahrenskosten zu tragen und in diesem Fall würde ich allen Spendern ihre Spende zurückerstatten - darum bitte ich um HInterlegung von Namen und Anschrift für etwaige Rückmeldungen.

    Unter dem Foto oben links ist ein mouse-over-button, dort gibt es mehr Fotos und Texte.

    Weiterführend:
    http://www.exopolitik.org/exopolitik-und-ufos/exopolitik/853-deutsche-ufo-akten-bundestag-kaempft-gegen-freigabe

    http://www.youtube.com/watch?v=TW2UDGKKi-0

    http://www.n-tv.de/panorama/UFO-Studie-des-Bundestages-bleibt-geheim-article11722876.html

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=01.12.2011&Aktenzeichen=2%20K%2091.11

    http://www.change.org/petitions/an-den-deutschen-bundestag-bundestagsverwaltung-wir-fordern-die-offenlegung-der-studie-des-bundestags-die-suche-nach-au%C3%9Ferirdischem-leben-und-beobachtung-unidentifizierter-flugobjekte-und-extraterrestrischen-lebensformen?share_id=hueMPUzGju&utm_campaign=share_button_action_box&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition

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