Wir haben 24,37 € Spendengelder erhalten
Zweck des Vereins ist gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Themenschwerpunkt soll die Aufklärung über Humane
Papillomviren (HPV) und die durch diese Viren ausgelösten Krebserkrankungen sein.
Der Satzungszweck soll dabei insbesondere verwirklicht werden durch:
- Unterstützung der Projektgruppe ZERVITA sowie deren Maßnahmen im Rahmen der
Aufklärung über (Gebärmutterhals-)Krebs und HPV
- Information und Aufklärung der Öffentlichkeit, z.B. durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen,
Maßnahmen, Aktionen, Veranstaltungen und Projekte