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Doppelerfolg 2021 nach 5 Jahren Widerstand: Bürgerinitiative “KW stinkt’s” stoppt Schlachthoferweiterung in Königs Wusterhausen

Jens-Martin R.
Jens-Martin R. schrieb am 31.01.2022




Viel Geduld und Kämpfen zahlt sich aus: Das Jahr 2021 brachte der Bürgerinitiative “KW stinkt’s” gleich zwei tolle Erfolge beim Widerstand gegen die Erweiterung des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme: 


  • Im Oktober 2021 hat das Landesumweltamt Brandenburg (LfU) die Genehmigung von 2018 für die Kapazitätserweiterung des Wiesenhof-Schlachthofs in Königs Wusterhausen auf 160.000 geschlachtete Tiere pro Tag aufgehoben. Damit ist der Widerspruch der Bürgerinitiative und ihrer zahlreichen Unterstützer*innen erfolgreich! 
 
  • Bereits im Juli 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz über den Eilantrag des NABU Brandenburg und der Bürgerinitiative entschieden: Wegen grundsätzlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der 2018 erteilten Genehmigung muss Wiesenhof die Kapazität bei 120.000 geschlachteten Tieren pro Tag belassen.     

Was ist der Hintergrund dieser Entscheidungen?
 

Zur Erinnerung: Seit 2016 - also nunmehr 5 Jahren - will die zum Wiesenhof-Konzern (PHW-Gruppe) gehörende “Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH” die Schlachtkapazität des Geflügel-Schlachthofs in Niederlehme (Königs Wusterhausen) von 120.000 auf 160.000 und in Spitzenzeiten sogar 230.000 Tiere pro Tag stark erweitern. Obwohl Wiesenhof anfänglich sogar ohne Genehmigung eigenmächtig mehr geschlachtet hatte, als erlaubt, hatte das Landesumweltamt Brandenburg dafür 2018 die Genehmigung erteilt. Wegen zu befürchtender Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt und grundsätzlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des immensen Grundwasserverbrauchs von 1 Million Liter pro Tag hatte der NABU Brandenburg zusammen mit der Bürgerinitiative “KW stinkt’s” und zahlreichen Unterstützer*innen Widerspruch gegen die Genehmigung und Klage gegen den “Sofortvollzug” der Erweiterung eingelegt.

Was bedeuten die Entscheidungen?

Die Bürgerinitiative hat zusammen mit dem NABU Brandenburg zwei Klagen - vor dem Verwaltungsgericht Cottbus 2020 und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2021 - gewonnen. Über den Inhalt der Genehmigung hatte das Gericht dabei aber in der Sache leider noch nicht entscheiden, sondern lediglich über die Frage, ob Wiesenhof bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch gegen die Genehmigung 120.000 oder 160.000 Tiere schlachten darf. Das Gericht hatte sich für die Zahl von 120.000 entschieden.

Da es aber bei der Genehmigung offenbar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und damit eine Klage gegen die Genehmigung große Chancen auf Erfolg hätte, hatte das Landesumweltamt im Herbst 2021 von sich aus die Genehmigung zurückgezogen. Damit ist der Widerspruch erfolgreich. Man kann es auch so sagen: Bürgerinitiative, Umweltverband und alle Unterstützer*innen haben nach 5 Jahren Widerstand gemeinsam gegen einen Milliardenkonzern gewonnen:

“Die Entscheidung des Landesumweltamtes, die Genehmigung von 2018 zur Erhöhung der Schlachtkapazität auf 160.000 Tiere pro Tag wieder aufzuheben, gibt uns Recht. Die Genehmigung wurde rechtswidrig und unter skandalösen Umständen erteilt,” sagte Torben Bertram von der Bürgerinitiative KW stinkt’s zu dieser Entscheidung. “Wir bedanken uns bei allen, die uns in den vergangenen fünf Jahren tatkräftig unterstützt haben! Zugleich ist es ein Skandal, dass bei Anlagen der industriellen Tierhaltung Recht und Gesetz erst dann zum Zuge kommen, wenn Bürgerinnen und Bürger dieses unter hohem Einsatz von Engagement, Zeit und Geld erstreiten.” fügte er hinzu.

Wie geht es weiter?

Noch ist unklar, welche Strategie Wiesenhof verfolgt. Wiesenhof hätte gegen die Entscheidung des Landesumweltamtes Klage einreichen können, tut dies voraussichtlich aber nicht. Möglich ist, dass der Konzern einen neuen Antrag vorbereitet. Bereits im Herbst 2019 ging Wiesenhof mit dem Vorhaben an die Öffentlichkeit, einen Antrag für die Erweiterung der Schlachtkapazität auf 230.000 stellen zu wollen. Das Verfahren um die Anzahl von 160.000 war dabei längst noch nicht entschieden. Das Vorhaben ist aber seitdem im Sande verlaufen. Doch die Bürgerinitiative muss auf alles vorbereitet sein. 

Zudem bestehen weiterhin grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wasserentnahme. Deswegen gilt: Der Erfolg gibt den Kämpfer*innen Recht und es gibt noch viel zu tun. Ob es beim Erweiterungsstopp bleibt, hängt also davon ab, welche Strategie Wiesenhof nun verfolgt. 

BI und NABU sammeln hier finanzielle Unterstützung, um die Anwaltskosten im Verfahren gegen Wiesenhof zahlen zu können. Sollten im Erfolgsfall die Kosten anders getragen werden, dann werden BI und NABU die eingesammelten Spendengelder für weitere Schritte gegen die Erweiterung von Wiesenhof in KW verwenden oder sie alternativ dem NABU Brandenburg e.V. für Tier- und Naturschutzprojekte zukommen lassen.

Die Bürgerinitiative KW stinkt’s und der NABU Brandenburg bedanken sich bei allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung!