GKJ-Berlin gGmbH
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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Der Zweck der
Gesellschaft ist insbesondere die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Satzungszweck dienender Einrichtungen wie folgt verwirklicht: 1. Durch Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten. Hierbei wird auf eine bilinguale, weltoffene Erziehung und Ausbildung in besonderer Weise Wert gelegt. 2. Durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung von Betreuungseinrichtungen oder Wohnformen für Kinder, Jugendliche, Familien im Sinne des SGB VIII.
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Spendengelder, die nicht mehr für das Projekt ausgegeben werden können
Liebe Spender,
bei Projekten, bei denen Spendengelder über einen langen Zeitraum hinweg nicht angefordert wurden, sehen das Gesetz und unsere Nutzungsbedingungen vor, dass die Spenden von der gut.org gemeinnützigen AG (Betreiberin von betterplace.org) zeitnah für deren satzungsmäßige Zwecke verwendet werden müssen.
Deshalb setzen wir die noch nicht verwendeten Spendengelder für diese Zwecke ein
Vielen Dank für eure Unterstützung,
das betterplace.org-Team
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