
Kreuz & Quer geht nicht mehr - E-Roller aus dem Weg!
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Aus diesem Grund fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), dass E-Roller generell nicht an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können, sondern nur auf entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen. Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar.
Dank Deiner Unterstützung können wir unsere Musterklagen finanzieren und öffentlichkeitswirksam für Abstellflächen für E-Roller werben. Mit Hilfe Deiner Spende kannst du uns dabei unterstützen, dass E-Roller nicht mehr mitten auf Gehwegen abgestellt werden und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Herzlichen Dank!
In dem Fall, dass mehr Spenden eingehen, als benötigt (insbesondere, weil bei einem Erfolg Kosten von der Gegenseite zu tragen sind), werden die nicht benötigten Spendengelder für unseren Rechtshilfefonds eingesetzt. Mit dem Rechtshilfefonds unterstützen wir blinde und sehbehinderte Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bieten ihnen Beratung und rechtlichen Beistand. Weitere Informationen auf www.dbsv.org/rechtshilfefonds.
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