Der Krieg in der Ukraine hat eine große internationale Fluchtbewegung von Ukrainer*innen, Russ*innen und Drittstaatsangehörigen ausgelöst. Diese Menschen mussten ihr Zuhause von einem Tag auf den anderen verlassen, weil sie um ihre Sicherheit fürchten müssen oder ihre Lebensperspektive verloren haben.
Fast 1,2 Millionen Geflüchtete vor diesem Krieg halten sich derzeit laut Ausländerzentralregister in Deutschland auf (Stand: August 2024), hauptsächlich Frauen und Kinder mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.
Auch etwa 39.000 Menschen ohne ukrainischen Pass, die dort z.B. studiert oder gearbeitet haben, sind vor dem Krieg nach Deutschland geflohen. Hinzu kommt eine steigende Anzahl von Russ*innen, die dem unfreiwilligen Kriegsdienst entgehen wollen oder anderen mit dem Krieg verbundenen Bedrohungen und Repressalien ausgesetzt sind. Gerade diese Menschen brauchen oft Unterstützung und rechtliche Beratung, da ihnen die von der EU in Reaktion auf den Ukraine-Krieg eingeführten Schutzformen (§ 24 AufenthG) nicht ohne weiteres offen stehen.
Die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. (KuB) ist seit 1983 eine der wichtigsten unabhängigen Anlaufstellen für Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen in Berlin und konnte seit Kriegsbeginn bereits viele dieser Menschen unterstützen. Für die kommende Zeit erwarten wir aufgrund der russischen Kriegsführung und des einbrechenden Winters weiter eine hohe Zahl an Geflüchteten und entsprechend hohen Beratungsbedarf. Darauf wollen wir mit einer durch ukrainische und russische Sprachmittlung unterstützten Rechtsberatung zu den dringendsten Problemen reagieren.
Das Angebot der KuB
Die KuB verfügt über viel Erfahrung in der Rechtsberatung und bietet eine zentrale niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Geflüchteten. Vor dem Ukraine-Krieg geflohene Menschen kann die KuB in folgenden Fragen Unterstützen:
Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder:
* Beratung zum § 24 AufenthG
* Umgang der Ausländerbehörden mit Nachweislücken z.B. über gewöhnlichen Aufenthalt und familiäre Beziehungen
Drittstaatsangehörige:
* Beratung zum Aufenthaltsrecht allgemein
* Beratung/Prüfung zum Asylverfahren
* Begleitung im neuen Behördenverfahren zum § 24 AufenthG
* Erklären der häufig wechselnden Rechtslage
* Dokumentation und Aufbereitung von Gründen für die Gewährung des § 24
AufenthG
* Widersprüche/Klageverfahren, Vermittlung an geeignete RA*innen
Russische Staatsangehörige:
* Beratung/Prüfung zum Asylverfahren: Fluchtgründe und
Dublin-Verfahren
* Beratung zum Aufenthaltsrecht allgemein: aufenthaltsrechtliche
Perspektiven ohne Asylverfahren, zB Erwerbsmigration