Die Beratungs- und Therapieangebote unseres Psychosozialen Zentrums werden auch von Menschen genutzt, die in ihren Herkunftsländern Erfahrungen von Inhaftierungen, einhergehend mit Folter, überlebt haben. Diese massive Form der Menschenrechtsverletzung findet häufig im Verborgenen statt. Über die Erlebnisse in Haft gibt es keine Dokumentationen, keine vorzubringenden Beweise oder Entlassungspapiere. Zeug*innen, die sich nicht selbst belasten würden, gibt es nur sehr wenige und sie stehen unter großer Gefahr. Für die Menschen mit Foltererfahrungen ist es dennoch enorm wichtig, ihre Erlebnisse mitteilen und glaubhaft machen zu können. Ihre Erfahrungen und deren körperlichen und psychischen Auswirkungen, die sie dann meist ihr Leben lang begleiten, können durch eine professionelle Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen sichtbar werden. Die Bezeugung erlittener Folter ist ein sehr wichtiger Baustein in der psychotherapeutischen Behandlung von Folgebeschwerden. Neben dem therapeutischen Gespräch gibt es die Möglichkeit der rechtsmedizinischen Begutachtung, die Folterspuren dokumentiert und fachlich einordnet.
Für diese Art der Begutachtung arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsmediziner*innen zusammen. Die Untersuchung und anschließende schriftliche Gutachtenerstellung ist zeitintensiv und kostet im Durchschnitt 650 Euro. Die Gutachten stellen die betreffenden Personen vor eine große finanzielle Not, da sie sehr teuer sind, weder von Krankenkassen noch Gerichten finanziert werden, und mit den üblichen Bezügen durch das Asylbewerberleistungsgesetz nicht abgedeckt werden können. Gleichzeitig ist es für die Menschen mit Inhaftierungserfahrungen wichtig, wenn das, was ihnen widerfahren ist, auch international anerkannt und aufgedeckt wird.
Mithilfe der Spendenkampagne möchten wir den Menschen finanziell unter die Arme greifen, damit die Menschenrechtsverletzungen, die sie erfahren haben, nicht länger im Verborgenen bleiben.