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Kampf um den Schutz des Naturschutzgebietes Grumsiner Forst/Redernswalde

BUND Brandenburg e.V.
A project from BUND Brandenburg e.V. in Angermünde, Germany
Wir wenden uns gegen eine Baugenehmigung in einem Naturschutzgebiet im Biosphärenreservat "Schorfheide-Chorin".

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A. Kruschat from BUND Brandenburg e.V. is responsible for this project
Natur in ihrer schönsten Form – Buchenwälder, alt, artenreich, schön. Sie sind geschützt vor Abholzung und seit vielen Jahren Wanderziel. Voraussetzung von wirksamem Schutz sind seine Ungestörtheit und das ruhige Umfeld. 
Nahe des Buchenwalds Grumsin liegt eine kleine Splittersiedlung, nur wenige Menschen leben seit Langem dort und haben sich dem ruhigen Leben im NSG bestens angepasst. Nun soll ein alter, fast verfallener Schafstall am Rand der kleinen Siedlung wieder aufgemöbelt und von einer Familie zu Wohnzwecken genutzt werden – im baulichen Außenbereich, im NSG. Das widerspricht mehreren Grundsätzen der Wohnbebauung und des Naturschutzrechts.
Die Fläche ist Teil des NSG „Grumsiner Forst-Redernswalde“, sie  ist NATURA-2000-Gebiet und befindet sich im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Der Landschaftsrahmenplan hat für derartige Splittersiedlungen den perspektivischen Rückbau nach Nutzungsaufgabe festgelegt.
 Mit der behördlichen Aufforderung, einen ordnungsgemäßen Bauantrag zu stellen, wurden auch die Verbände und das Biosphärenreservat um eine Stellungnahme ersucht – die Genehmigung von Wohnnutzung in der geschilderten Lage wurde einhellig zurückgewiesen. Auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark lehnte den Antrag ab.
 Das Bauordnungsamt allerdings erteilte nach langem Zögern, trotz aller dagegen vorgetragenen Fakten und Argumente, Ende 2023 die Baugenehmigung. Seitdem protestieren Naturschützer gegen die nach seiner Ansicht zu Unrecht erteilte Genehmigung und der BUND hat einen rechtswirksamen Widerspruch eingelegt. 
 Hier wird das geltende Recht verbogen, um private Einzelinteressen vor das öffentliche Interesse an einer intakten Natur und die Durchsetzung von Naturschutzrecht in den entsprechend gewidmeten Gebieten zu stellen – denn wir alle brauchen sie, diese Ruheräume für Natur und Seele. 
 Die schwer erkämpften NSG, ihr Schutz auch durch europäisches Recht, sie dürfen nicht aufgeweicht werden, um Einzelnen privilegiertes Wohnen zu gestatten. Diesmal hat ausnahmsweise die Natur in ihren Rechten den Vorrang. 
Die große Gefahr: Wenn diese Baugenehmigung bestehen bleibt, dann wird sie Beispielswirkung entfalten. Dann kann sich jeder auf diese Entscheidung berufen und ähnliche Projekte gegen die Interessen der Allgemeinheit durchsetzen – das muss verhindert werden!
Deshalb wurde nun der Rechtsweg beschritten, um der Natur zu ihrem festgeschriebenen Recht zu verhelfen – und der kostet Geld. 
Wir bitten um eure Unterstützung bei der Finanzierung des Rechtsstreits, auch mit kleinen Beträgen, um diese Last auf möglichst viele Schultern zu verteilen. 
 Vielen Dank! Gemeinsam für gemeinsame Interessen.
In dem Fall, dass der BUND Brandenburg e.V. Recht bekommt und die Kosten für den Rechtsstreit erstattet werden, oder mehr Spenden eingehen, als benötigt, werden die nicht benötigten Spendengelder für einen anderen satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck des BUND Brandenburg eingesetzt.

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