racial-profiling-Klage in Mannheim gewonnen
Im Fall von Ilyias Ahadi (Name geändert), der 2013 im Rahmen einer Geschäftsreise zwischen Baden-Baden und Offenburg von drei Bundespolizeibeamten einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterzogen wurde, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auch in zweiter Instanz zugunsten des Klägers. So urteilte das Gericht, dass die langjährige Kontrollpraxis der Schleierfahndung durch die Bundespolizei der Jahre 2008-2016 insgesamt unvereinbar mit dem Europarecht sei, wodurch Millionen Kontrollen die Rechtsgrundlage entzogen wurde.
Das vollständige Urteil ist hier zugänglich. Der Fall wurde auch in der zweiten Instanz durch das BUG und den Anwalt Sven Adam juristisch unterstützt, die gemeinsame Pressemeldung zum Urteil findet ihr hier.