Der NABU Stralsund e. V. bittet um Unterstützung für angestrebte Verbandsklage
Das Andershofer Wäldchen ist nach wie vor in Gefahr – und mit ihm die Brutplätze der ungefähr 28 heimischen Vogelarten, die hier teilweise brüten, sowie sechs Fledermausarten, Waldeidechsen, Feldhasen und all die anderen Waldbewohner, die an dieser Stelle ihren Lebensraum gefunden haben. Davon abgesehen, haben solche Flächen in dicht besiedelten Gebieten eine große Bedeutung für das Stadtklima, den Lärmschutz, den Artenschutz, und die Erholung.
Doch all das interessiert den Investor dieser Fläche und die Hansestadt nicht. Gemeinsam wird derzeit am Bebauungsplan mit der Nummer 67 gearbeitet. Der Wald soll unter anderem einem Discounter mit Parkplätzen weichen – und das möglichst schnell.
Obwohl die Rodung des Waldes bis September gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, ist nicht ausgeschlossen, dass zeitnah die Bauarbeiten beginnen.
Um für diesen Fall rechtlich gewappnet zu sein und die Rodung schnell verhindern zu können, hat der Naturschutzbund Stralsund (NABU Stralsund e. V. ) vorsorglich eine etablierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt für Klarheit zu sorgen. Ein Rechtsstreit oder auch eine einstweilige Verfügung ist mit hohen Kosten verbunden. Diese können wir nicht alleine schultern. Wir sind daher Jeder und Jedem dankbar, der uns finanziell unterstützt! Die Spenden werden wir für die juristischen Schritte für den Erhalt des Andershofer Wäldchen nutzen. In dem Fall, dass wir Recht bekommen und die Kosten für den Rechtsanwalt erstattet werden, oder mehr Spenden eingehen, als benötigt, werden die nicht benötigten Spendengelder für einen anderen satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck des "NABU Stralsund e. V." eingesetzt. Helfen Sie uns, jede Chance zu nutzen, um Natur zu bewahren und damit Verantwortung für die Zukunft und vor allem für die folgenden Generationen zu übernehmen.
Aufzugeben, das ist für uns keine Option – auch dank Ihrer Unterstützung.
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